Wer einen Minijob 2026 sucht oder schon hat, sollte eine Zahl kennen: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze laut Minijob-Zentrale bei 603 Euro im Monat. Gleichzeitig ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viele Stunden Sie damit arbeiten dürfen, was mit der Rentenversicherung gilt und welche Rechte Sie im Minijob haben.
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Minijobs gibt es in fast allen Branchen: im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Gebäudereinigung, in der Pflege oder in der Zustellung. In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit waren am 21. Oktober 2026 mehr als 40.000 Angebote zum Suchbegriff „Minijob“ eingetragen. Ein Minijob passt zum Beispiel neben dem Studium, neben einer Hauptbeschäftigung, in der Familienphase oder im Ruhestand.
Aktuelle Minijob-Angebote aus ganz Deutschland finden Sie direkt in der offiziellen Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Über den Button unten gelangen Sie zur Suche. Dort bewerben Sie sich direkt beim jeweiligen Arbeitgeber.
Was ist ein Minijob 2026?
Das Gesetz kennt zwei Arten von Minijobs. Der „Minijob mit Verdienstgrenze“ (früher 450-Euro-Job) ist eine dauerhafte Beschäftigung, bei der Sie im Durchschnitt nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienen. Die kurzfristige Beschäftigung ist dagegen zeitlich begrenzt, aber nicht nach dem Verdienst.
Für kurzfristige Minijobs gilt laut Minijob-Zentrale eine Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Diese Jobs sind typisch für Saisonarbeit, Messen oder Aushilfen in der Weihnachtszeit. Dieser Ratgeber konzentriert sich vor allem auf den Minijob mit Verdienstgrenze.
Die Minijob-Verdienstgrenze 2026 und 2027
Die Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Die Formel der Rentenversicherung lautet: Mindestlohn × 130 : 3, aufgerundet auf volle Euro. Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
| Wert | 2025 | 2026 | 2027 (angekündigt) |
|---|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde | 12,82 € | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze pro Monat | 556 € | 603 € | 633 € |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 6.672 € | 7.236 € | 7.596 € |
| Midijob (Übergangsbereich) | 556,01–2.000 € | 603,01–2.000 € | noch nicht veröffentlicht |
Quelle: Bundesregierung, Minijob-Zentrale und Deutsche Rentenversicherung (Stand 2025/2026). Den Mindestlohn von 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 hat die Bundesregierung per Verordnung festgelegt.
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Jahresbetrachtung: Schwankungen sind erlaubt
Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt. Laut Minijob-Zentrale darf Ihr Verdienst schwanken, solange die Jahresgrenze von 7.236 Euro nicht überschritten wird. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen dabei mit.
Unvorhersehbares Überschreiten
Springen Sie zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung ein, ist ein Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr erlaubt. Der Verdienst darf in diesen Monaten maximal das Doppelte der Monatsgrenze erreichen, also 1.206 Euro. Wichtig: Das Überschreiten darf nicht vorhersehbar gewesen sein.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Die Stunden ergeben sich aus Ihrem Stundenlohn und der Verdienstgrenze. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden sind möglich.
| Stundenlohn | Max. Stunden pro Monat (bei 603 €) |
|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn 2026) | ca. 43,38 Stunden |
| 14,00 € | ca. 43,07 Stunden |
| 15,00 € | ca. 40,20 Stunden |
Quelle: Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze (2026). Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zählen laut Minijob-Zentrale nicht zum Verdienst.
Ein Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Stundenlohn erhöht, sollte die Stundenzahl im Vertrag angepasst werden. Sonst rutschen Sie ungewollt über die Grenze.
Typische Minijobs und Aufgaben
Die Aufgaben hängen stark von der Branche ab. Häufig gesucht werden Aushilfen (m/w/d) für Tätigkeiten, die gut in einzelne Schichten passen.
- Verkäufer (m/w/d) und Kassierer (m/w/d): Kasse, Regale auffüllen, Kundenberatung.
- Reinigungskraft (m/w/d): Büros, Praxen oder Treppenhäuser, oft früh morgens oder abends.
- Küchenhilfe (m/w/d) und Servicekraft (m/w/d): Vorbereitung, Spülen, Bedienung am Wochenende.
- Zusteller (m/w/d): Zeitungen, Prospekte oder Post im eigenen Wohngebiet.
- Betreuungskraft (m/w/d): Unterstützung in Seniorenheimen oder Kitas.
Voraussetzungen für einen Minijob
Für die meisten Minijobs brauchen Sie keine Ausbildung. Arbeitgeber achten eher auf Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und zeitliche Flexibilität. Für einige Tätigkeiten gibt es aber Vorgaben, etwa ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach Infektionsschutzgesetz) in der Gastronomie oder ein erweitertes Führungszeugnis bei der Arbeit mit Kindern.
Für die Anmeldung braucht Ihr Arbeitgeber unter anderem Ihre Steuer-ID und Ihre Rentenversicherungsnummer. Diese Daten geben Sie erst nach der Zusage und direkt im Betrieb oder über den Arbeitsvertrag weiter, nie vorab an Unbekannte.
Rentenversicherungspflicht im Minijob 2026
Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber laut Minijob-Zentrale 15 Prozent, Sie selbst tragen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Der volle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent.
Bei 603 Euro Verdienst sind das rechnerisch rund 21,71 Euro Eigenanteil im Monat. Verdienen Sie weniger als 175 Euro, gilt ein Mindestbeitrag: Er wird aus einem fiktiven Verdienst von 175 Euro berechnet (18,6 Prozent, also 32,55 Euro), wobei der Arbeitgeber nur 15 Prozent Ihres tatsächlichen Verdienstes trägt.
Was Ihnen die Rentenversicherung bringt
Laut Minijob-Zentrale zählen die Beschäftigungszeiten voll als Wartezeiten für die Rente. Außerdem haben Sie Zugang zu Reha-Leistungen mit Übergangsgeld, können die Riester-Förderung nutzen und haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge.
Befreiung und Aufhebung der Befreiung
Sie können sich schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen Sie keinen Eigenanteil, der Arbeitgeber zahlt weiter seine 15 Prozent. Die Befreiung gilt für alle parallelen Minijobs. Neu seit dem 1. Juli 2026: Laut Deutscher Rentenversicherung können Sie eine Befreiung einmalig wieder aufheben lassen.
Abgaben des Arbeitgebers
Für Sie als Minijobber (m/w/d) bleibt der Verdienst meist netto gleich brutto, abgesehen vom Rentenbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt dagegen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
| Abgabe (gewerblicher Minijob) | Arbeitgeber | Minijobber |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15 % | 3,6 % (befreiungsfähig) |
| Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) | 13 % | 0 % |
| Pauschsteuer (optional) | 2 % | 0 % |
| Arbeitslosenversicherung | keine | keine |
Quelle: Minijob-Zentrale und Deutsche Rentenversicherung (2026). Dazu kommen kleinere Umlagen. Im Privathaushalt gelten niedrigere Sätze: Der Arbeitgeber zahlt jeweils 5 Prozent für Renten- und Krankenversicherung, Ihr Eigenanteil zur Rente beträgt dann 13,6 Prozent.
Ihre Rechte im Minijob
Minijobber haben grundsätzlich dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Viele wissen das nicht und verzichten unbewusst auf Geld.
- Mindestlohn: mindestens 13,90 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2026.
- Urlaub: mindestens vier Wochen im Jahr. Die Formel der Minijob-Zentrale: Arbeitstage pro Woche × 24 : 6. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das 8 Urlaubstage.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht.
- Feiertage: Fällt ein Feiertag auf Ihren regulären Arbeitstag, wird er bezahlt.
- Arbeitsbedingungen schriftlich: Der Arbeitgeber muss Ihnen die wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz schriftlich aushändigen.
- Probezeit und Kündigung: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist laut § 622 BGB zwei Wochen.
Bewerbung für einen Minijob: Schritt für Schritt
- Legen Sie fest, wie viele Stunden und an welchen Tagen Sie arbeiten können.
- Öffnen Sie die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit über den Button und suchen Sie nach „Minijob“ plus Ihrem Wohnort.
- Filtern Sie nach Entfernung und Arbeitszeit und lesen Sie die Anzeige genau: Stundenlohn, Einsatzzeiten, Art des Minijobs.
- Bereiten Sie einen kurzen Lebenslauf mit Kontaktdaten und Verfügbarkeit vor.
- Bewerben Sie sich direkt beim Arbeitgeber über den in der Anzeige angegebenen Weg.
- Klären Sie im Gespräch Stundenlohn, Stunden pro Monat und die Rentenversicherung.
- Prüfen Sie den Arbeitsvertrag oder Nachweis, bevor Sie anfangen.
Tipps für Lebenslauf und Vorstellungsgespräch
Für einen Minijob reicht oft ein einseitiger Lebenslauf. Nennen Sie Ihre Verfügbarkeit gleich oben, zum Beispiel „Montag bis Mittwoch ab 16 Uhr“. Das ist für Arbeitgeber oft wichtiger als ein langes Anschreiben.
Im Gespräch punkten Sie mit Ehrlichkeit über Ihre Zeiten. Fragen Sie aktiv nach dem Stundenlohn, der Einarbeitung und ob es feste oder wechselnde Schichten gibt. Haben Sie schon einen Minijob, sagen Sie das: Ihr neuer Arbeitgeber muss mehrere Minijobs zusammenrechnen.
Häufige Fehler im Minijob
- Mehrere Minijobs nicht gemeldet: Zwei Minijobs werden addiert. Liegen Sie zusammen über 603 Euro, werden beide sozialversicherungspflichtig.
- Stunden nach Lohnerhöhung nicht angepasst: Schon wenige Cent mehr pro Stunde können die Grenze sprengen.
- Urlaub verfallen lassen: Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub.
- Kein Nachweis der Arbeitsbedingungen: Bestehen Sie auf schriftlichen Bedingungen.
- Lohn unter Mindestlohn: Ein „Pauschalbetrag“ für viele Stunden kann gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Rechnen Sie nach.
Betrug bei Minijob-Angeboten erkennen
Gerade bei Minijobs von zu Hause tauchen immer wieder unseriöse Angebote auf. Seriöse Arbeitgeber verlangen nie Geld für eine Bewerbung, für „Startpakete“ oder für Schulungen.
Schicken Sie keine Fotos Ihres Ausweises per WhatsApp oder Messenger an unbekannte Kontakte. Vorsicht bei Angeboten, bei denen Sie Pakete weiterleiten, Bankkonten eröffnen oder „Testüberweisungen“ machen sollen. Prüfen Sie immer, ob das Unternehmen ein echtes Impressum hat, und bewerben Sie sich am besten über die offizielle Jobbörse.
Ähnliche Jobs, die oft als Minijob angeboten werden
Viele Minijobs gibt es in der Reinigung und in der Gastronomie. Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgebern zu Jobs als Reinigungskraft und zu Jobs als Küchenhilfe. Wer einen neuen Berufsweg sucht, findet Ideen im Beitrag Quereinsteiger Jobs ohne Ausbildung. Alle Ratgeber finden Sie in der Kategorie Jobs in Deutschland.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Verdienstgrenze im Minijob 2026?
Die Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 steigt sie laut Bundesregierung auf 633 Euro.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Muss ich im Minijob 2026 Rentenbeiträge zahlen?
Ja, grundsätzlich. Im gewerblichen Minijob beträgt Ihr Eigenanteil 3,6 Prozent. Sie können sich aber schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber befreien lassen.
Darf ich einen Minijob neben meinem Hauptjob haben?
Ja. Laut Minijob-Zentrale bleibt ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung für Sie abgabenfrei, abgesehen vom Rentenbeitrag. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann sozialversicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 Euro verdiene?
Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Monaten ist erlaubt. Liegen Sie regelmäßig darüber, wird aus dem Minijob ein Midijob im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro.
Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?
Ja. Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub. Die Zahl der Tage richtet sich nach Ihren Arbeitstagen pro Woche.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht
- Minijob-Zentrale: Arbeitsrechte im Minijob
- Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro
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