Reinigungskraft Jobs gibt es 2026 in fast jeder Stadt und Gemeinde, und für die meisten Stellen brauchen Sie keine Ausbildung. Büros, Arztpraxen, Schulen, Kliniken, Supermärkte und Industriebetriebe müssen jeden Tag gereinigt werden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Aufgaben, den Tariflohn der Gebäudereinigung, typische Arbeitszeiten, Ihre Rechte und den Weg zur Bewerbung.
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Die Gebäudereinigung ist laut Branchenreport 2025 des Bundesinnungsverbands mit rund 658.000 Beschäftigten in etwa 35.000 Betrieben der größte Handwerkszweig in Deutschland. Laut demselben Bericht haben 57,5 % der Beschäftigten keinen formalen Berufsabschluss. In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit standen am 21. Oktober 2026 über 12.000 Angebote zum Suchbegriff „Reinigungskraft“. Gesucht werden Reinigungskräfte (m/w/d) in Vollzeit, Teilzeit und als Minijob.
Wir vermitteln keine Stellen und nehmen keine Bewerbungen an. Über den Button unten gelangen Sie zur offiziellen Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Dort sehen Sie aktuelle Angebote in Ihrer Nähe und bewerben sich direkt beim Arbeitgeber.
Aufgaben in Reinigungskraft Jobs
Als Reinigungskraft (m/w/d) sorgen Sie für saubere und hygienische Räume. Die Arbeit richtet sich nach einem Reinigungsplan, den der Kunde mit der Reinigungsfirma vereinbart hat. Je nach Einsatzort unterscheiden sich Aufgaben, Mittel und Maschinen.
Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, meist tägliche Reinigung. Sie leeren Papierkörbe, wischen Tische und Türklinken, saugen oder wischen Böden und reinigen Küchen und Sanitärräume. Dazu kommt das Auffüllen von Seife, Papier und Handtüchern.
Grundreinigung und Sonderreinigung
Bei der Grundreinigung wird gründlich gearbeitet, etwa nach Renovierungen oder vor einem Umzug. Hier kommen Maschinen wie Scheuersaugmaschinen zum Einsatz. Sonderreinigungen betreffen zum Beispiel Teppiche, Polster oder die Reinigung nach einem Wasserschaden.
Glas- und Fassadenreinigung
Fenster, Glasflächen und Fassaden werden meist von Fachkräften mit eigener Technik gereinigt. Diese Tätigkeit gehört tariflich zu einer höheren Lohngruppe. Für Arbeiten in der Höhe brauchen Sie eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit.
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Wo Reinigungskräfte arbeiten
Die meisten Reinigungskräfte sind bei einer Gebäudereinigungsfirma angestellt und arbeiten bei deren Kunden. Andere sind direkt bei einer Klinik, einer Kommune oder einem Unternehmen beschäftigt. Jeder Einsatzort hat eigene Anforderungen.
| Einsatzort | Typische Arbeitszeit | Besonderheit |
|---|---|---|
| Büros und Verwaltungen | Früh morgens oder abends | Arbeit außerhalb der Bürozeiten, oft Teilzeit |
| Arztpraxen und Kliniken | Tagsüber und im Schichtdienst | Strenge Hygieneregeln, Desinfektion |
| Schulen und Kitas | Nachmittags und abends | Ferien mit Grundreinigung |
| Supermärkte und Einzelhandel | Vor Ladenöffnung oder nach Ladenschluss | Große Flächen, oft mit Maschinen |
| Industrie und Produktion | Im Schichtdienst | Schutzkleidung, Reinigung von Anlagen |
| Hotels | Vormittags bis nachmittags | Zimmerreinigung, siehe Housekeeping |
Voraussetzungen für Reinigungskraft Jobs
Für die meisten Stellen brauchen Sie keine Ausbildung und keinen Abschluss. Arbeitgeber achten vor allem auf Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und gründliches Arbeiten. Sie werden im Betrieb eingearbeitet, auch im Umgang mit Reinigungsmitteln.
Die Arbeit ist körperlich: Sie stehen, gehen, bücken sich und tragen Eimer oder Maschinen. Grundkenntnisse in Deutsch helfen, damit Sie Sicherheitsdatenblätter und Anweisungen verstehen. Ein Führerschein ist ein Vorteil, wenn Sie mehrere Objekte am Tag anfahren.
In Kliniken, Schulen oder Kitas kann ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Nachweis zum Masernschutz verlangt werden. Was genau nötig ist, steht in der Stellenanzeige.
Tariflohn für Reinigungskraft Jobs 2026
Für das gewerbliche Gebäudereiniger-Handwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn-Tarifvertrag. Er gilt bundesweit einheitlich, ohne Unterschied zwischen Ost und West, und für alle Betriebe der Branche, auch ohne Tarifbindung. Wer bei einer Reinigungsfirma arbeitet, erhält deshalb mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.
| Lohngrundlage | 2025 | seit 1. Januar 2026 |
|---|---|---|
| Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung | 14,25 € | 15,00 € |
| Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung | 17,65 € | 18,40 € |
| Gesetzlicher Mindestlohn (alle Branchen) | 12,82 € | 13,90 € |
| Minijob: Verdienstgrenze pro Monat | 556 € | 603 € |
Quellen: Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutsche Rentenversicherung. Die Beträge sind Mindestlöhne pro Stunde. Ihr Arbeitgeber darf mehr zahlen, aber nicht weniger.
Der aktuelle Mindestlohn-Tarifvertrag läuft Ende 2026 aus. Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband verhandeln laut Deutscher Handwerks Zeitung über einen neuen Abschluss, die zweite Runde war für den 22. Oktober 2026 angesetzt. Die IG BAU fordert 2 € mehr pro Stunde, die Arbeitgeber haben das abgelehnt. Ein Ergebnis gab es bei Redaktionsschluss noch nicht.
Arbeitszeiten und Schichten
Viele Reinigungsarbeiten finden statt, wenn die Räume leer sind: früh am Morgen vor Arbeitsbeginn oder abends nach Feierabend. Deshalb sind geteilte Dienste verbreitet, also ein Einsatz morgens und ein weiterer am Abend. Immer mehr Kunden lassen laut Branchenreport aber auch tagsüber reinigen.
In Kliniken, Pflegeheimen und Industriebetrieben arbeiten Reinigungskräfte im Schichtdienst, auch an Wochenenden. Teilzeit und Minijobs sind in der Branche sehr häufig. Vollzeitstellen gibt es vor allem in Kliniken, in der Industrie und als Objektleitung.
Bewerbung als Reinigungskraft Schritt für Schritt
Reinigungsfirmen stellen häufig kurzfristig ein. Eine einfache, vollständige Bewerbung reicht in den meisten Fällen. So gehen Sie vor:
- Öffnen Sie über den Button die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und suchen Sie nach „Reinigungskraft“ in Ihrem Ort.
- Wählen Sie, ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder einen Minijob suchen, und achten Sie auf die genannten Arbeitszeiten.
- Prüfen Sie, wo das Objekt liegt und wie Sie zu frühen oder späten Zeiten dorthin kommen.
- Erstellen Sie einen kurzen Lebenslauf mit Kontaktdaten, bisherigen Tätigkeiten, Sprachkenntnissen und Führerschein.
- Schreiben Sie in wenigen Sätzen, ab wann und zu welchen Zeiten Sie arbeiten können.
- Senden Sie die Bewerbung über den Weg, den die Anzeige nennt, oder rufen Sie die angegebene Nummer an.
- Bereiten Sie Fragen für das Gespräch vor: Lohngruppe, Stundenzahl, Fahrzeiten zwischen Objekten, Arbeitskleidung.
- Lesen Sie den Arbeitsvertrag vollständig und prüfen Sie Stundenlohn und Arbeitszeit, bevor Sie unterschreiben.
Ausbildung, Weiterbildung und Förderung
Wer in der Reinigung bleiben und mehr verdienen möchte, hat gute Möglichkeiten. Der anerkannte Ausbildungsberuf ist Gebäudereiniger (m/w/d). Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und eröffnet den Weg zur Glas- und Fassadenreinigung, zur Vorarbeit und zur Meisterprüfung.
Erwachsene können eine Umschulung oder eine Teilqualifizierung machen. Daneben gibt es Schulungen zu Desinfektion, Hygiene in Kliniken oder zur Arbeit mit Hubarbeitsbühnen. Solche Kurse bieten Betriebe, Innungen und zugelassene Bildungsträger an.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein fördern. Laut Bundesagentur können Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fahrkosten und Kinderbetreuung übernommen werden. Bei Weiterbildungen mit Berufsabschluss gibt es laut Bundesagentur 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 € und 1.500 € für bestandene Prüfungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob Sie gefördert werden, klären Sie im Beratungsgespräch.
Ihre Rechte als Reinigungskraft
Branchenmindestlohn und Arbeitszeit
Der Branchenmindestlohn gilt für jede gearbeitete Stunde, auch im Minijob und in der Probezeit. Wichtig ist eine genaue Erfassung der Arbeitszeit. Wenn ein Objekt in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen ist, sprechen Sie das an und notieren Sie Ihre tatsächlichen Stunden selbst. Ob Fahrzeiten zwischen zwei Objekten bezahlt werden, sollte im Vertrag geregelt sein.
Urlaub und Zuschläge
Laut Branchenreport des Bundesinnungsverbands sieht der Rahmentarifvertrag 30 Tage bezahlten Urlaub vor und regelt Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Gesetzlich gilt nach dem Arbeitszeitgesetz: mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeit und ein Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit.
Probezeit und Arbeitsvertrag
Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern, die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Lohn, Arbeitszeit und weitere wesentliche Bedingungen schriftlich mitteilen. Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Tipps für Lebenslauf und Vorstellungsgespräch
Schreiben Sie in den Lebenslauf alle Tätigkeiten, die Sorgfalt zeigen: Reinigung, Gastronomie, Hauswirtschaft, Pflege oder Lagerarbeit. Erwähnen Sie, wenn Sie schon mit Maschinen oder Desinfektionsmitteln gearbeitet haben. Ein Führerschein der Klasse B gehört gut sichtbar nach oben.
Im Gespräch geht es meist um Ihre Verfügbarkeit, Ihre Erfahrung und Ihren Arbeitsweg. Antworten Sie ehrlich, auch wenn Sie nur bestimmte Zeiten können. Fragen Sie nach der Lohngruppe und danach, wie die Arbeitszeit erfasst wird. Das zeigt, dass Sie sich informiert haben.
Häufige Fehler bei der Jobsuche
- Nur auf den Stundenlohn schauen und unbezahlte Fahrzeiten zwischen Objekten übersehen.
- Einen Lohn unter 15,00 € bei einer Reinigungsfirma akzeptieren, obwohl der Branchenmindestlohn gilt.
- Arbeitszeiten nicht selbst notieren und später Überstunden nicht belegen können.
- Mehrere Minijobs annehmen, ohne die Folgen für Steuern und Sozialversicherung zu prüfen.
- Ohne schriftlichen Vertrag anfangen oder bar und ohne Abrechnung arbeiten.
Betrug bei Jobangeboten erkennen
Seriöse Reinigungsfirmen verlangen kein Geld für die Bewerbung, für Schulungen vorab oder für eine „Vermittlung“. Zahlen Sie keine Gebühren, um einen Job zu bekommen.
Schicken Sie keine Fotos von Ausweis, Pass oder Bankkarte per WhatsApp oder an unbekannte Kontakte. Diese Daten geben Sie erst bei Vertragsschluss beim Arbeitgeber ab. Misstrauen Sie Angeboten mit auffällig hohem Lohn, Arbeit „ohne Papiere“ oder Druck, sofort zuzusagen.
Schwarzarbeit schadet Ihnen selbst: Sie sind nicht versichert und können ausstehenden Lohn kaum einfordern. Prüfen Sie im Zweifel, ob die Firma eine echte Adresse und eine Website hat.
Ähnliche Jobs
Wer gern in Hotels arbeitet, findet im Ratgeber zu Housekeeping Jobs im Hotel alle Infos zur Zimmerreinigung. Wenn Sie nur wenige Stunden arbeiten möchten, lesen Sie unseren Beitrag zum Minijob 2026 und der Verdienstgrenze. Für Menschen, die gern mit anderen arbeiten, sind Pflegehelfer Jobs eine Alternative. Weitere Berufe ohne Abschluss finden Sie bei den Quereinsteiger Jobs und in der Übersicht Jobs in Deutschland.
Häufige Fragen
Brauche ich für Reinigungskraft Jobs eine Ausbildung?
Nein. Die meisten Stellen sind für Menschen ohne Ausbildung offen, Sie werden im Betrieb eingearbeitet. Eine Ausbildung zum Gebäudereiniger (m/w/d) lohnt sich, wenn Sie in höhere Lohngruppen aufsteigen möchten.
Wie hoch ist der Tariflohn für Reinigungskräfte 2026?
Seit 1. Januar 2026 gilt in der Gebäudereinigung ein Branchenmindestlohn von 15,00 € pro Stunde in Lohngruppe 1. Für Glas- und Fassadenreinigung sind es 18,40 €. Diese Beträge gelten bundesweit.
Gilt der Tariflohn auch im Minijob?
Ja. Der Branchenmindestlohn gilt bei Reinigungsfirmen für jede Stunde, auch im Minijob. Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 laut Deutscher Rentenversicherung bei 603 € im Monat.
Ändert sich der Lohn 2027?
Das ist noch offen. Der aktuelle Mindestlohn-Tarifvertrag läuft Ende 2026 aus, IG BAU und Arbeitgeber verhandeln über einen neuen Vertrag. Informieren Sie sich bei IG BAU oder beim Bundesinnungsverband über das Ergebnis.
Wann arbeiten Reinigungskräfte?
Oft früh morgens oder abends, wenn Büros und Schulen leer sind. In Kliniken und Industrie gibt es Schichtdienst. Teilzeit und Minijobs sind in Reinigungskraft Jobs besonders häufig.
Wo finde ich seriöse Reinigungskraft Jobs?
In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und auf den Karriereseiten der Reinigungsfirmen. Sie bewerben sich direkt beim Arbeitgeber, die Bewerbung ist kostenlos.
Quellen
- Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn
- Deutsche Rentenversicherung: Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro
- Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein
- Deutsche Handwerks Zeitung: Branchenreport Gebäudereiniger-Handwerk 2025
- Bundesagentur für Arbeit: Jobbörse, Suche „Reinigungskraft“
Weitere Jobs ohne lange Ausbildung
- Pflegehelfer Jobs 2026: Pflegemindestlohn, Voraussetzungen und Bewerbung
- Sicherheitsmitarbeiter Jobs 2026: § 34a, Kosten der IHK-Nachweise und Tariflöhne
- Flughafen Jobs 2026 für Quereinsteiger: Tariflöhne ab 18,91 €, Zuverlässigkeitsüberprüfung und Bewerbung
- Küchenhilfe Jobs 2026: Aufgaben, Lohn ab 13,90 €, Hygienebelehrung und Bewerbung ohne Ausbildung
- Minijob 2026: Verdienstgrenze 603 Euro, Stunden, Rente und Ihre Rechte
- Quereinsteiger Jobs 2026: Berufe ohne Ausbildung, Voraussetzungen und Förderung
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